Langzeit-EKG als Wunschuntersuchung
Beim Langzeit-EKG wird der Herzrhythmus über einen längeren Zeitraum im Alltag aufgezeichnet. Dadurch können Herzrhythmusstörungen erfasst werden, die in einem kurzen Ruhe-EKG möglicherweise nicht auftreten.
Untersuchung auf eigenen Wunsch
Diese Untersuchung kann auf Ihren ausdrücklichen Wunsch als Selbstzahlerleistung durchgeführt werden. Vor der Untersuchung prüfen wir, ob sie für Ihre Fragestellung medizinisch sinnvoll und geeignet ist.
Vor der Untersuchung erhalten Sie eine schriftliche Vereinbarung mit einer Übersicht der voraussichtlichen Kosten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Besteht eine medizinische Indikation und wird die Untersuchung im Rahmen unserer vertragsärztlichen Versorgung durchgeführt, erfolgt sie als Kassenleistung.
Langzeit-EKG
Die tatsächlichen Kosten richten sich nach den erbrachten Leistungen.
Wann wird ein Langzeit-EKG durchgeführt?
Ein Langzeit-EKG kann beispielsweise bei Herzstolpern, Herzrasen, Schwindel, kurzzeitiger Bewusstlosigkeit oder bei Verdacht auf bestimmte Herzrhythmusstörungen eingesetzt werden.
Es kann außerdem zur Verlaufskontrolle bereits bekannter Rhythmusstörungen oder unter bestimmten Behandlungen erforderlich sein.
Die Dauer der Aufzeichnung richtet sich nach der medizinischen Fragestellung.
So läuft die Untersuchung ab
Vorbereitung
Eine besondere Vorbereitung ist in der Regel nicht erforderlich.
Während der Aufzeichnung darf das Gerät nicht nass werden. Duschen, Baden und Schwimmen sind deshalb während der Messdauer nicht möglich.
Untersuchung
Auf dem Brustkorb werden Elektroden angebracht, die mit einem kleinen Aufnahmegerät verbunden sind.
Während der Aufzeichnung führen Sie Ihren Alltag möglichst wie gewohnt fort. Beschwerden und besondere Ereignisse sollten mit der jeweiligen Uhrzeit dokumentiert werden, damit sie bei der späteren Auswertung mit der EKG-Aufzeichnung verglichen werden können.
Nach Ende der vorgesehenen Aufzeichnungsdauer wird das Gerät zurückgegeben und die Aufzeichnung ausgewertet.
Ergebnis
Die EKG-Aufzeichnung wird ärztlich ausgewertet. Dabei werden insbesondere Herzrhythmus, Herzfrequenz und mögliche Rhythmusstörungen beurteilt.
Beschwerden, die während der Aufzeichnung dokumentiert wurden, können zeitlich mit dem EKG verglichen werden.
Das weitere Vorgehen richtet sich nach dem Befund.
Wer Sie untersucht
Häufige Fragen zum Langzeit-EKG
Wie soll ich mich während des Langzeit-EKGs verhalten?
Gestalten Sie Ihren Alltag möglichst wie gewohnt. Dadurch kann der Herzrhythmus unter Ihren normalen Alltagsbedingungen aufgezeichnet werden.
Kann ich mit dem Langzeit-EKG duschen?
Nein. Das Aufnahmegerät darf nicht nass werden. Duschen, Baden und Schwimmen sind deshalb während der Aufzeichnung nicht möglich.
Was soll ich tun, wenn ich während der Aufzeichnung Beschwerden habe?
Notieren Sie Beschwerden wie Herzstolpern, Herzrasen, Schwindel oder andere auffällige Ereignisse möglichst mit der genauen Uhrzeit. So können die Beschwerden bei der Auswertung mit der EKG-Aufzeichnung verglichen werden.
Kann ich mit dem Gerät schlafen?
Ja. Die Aufzeichnung läuft auch während des Schlafs weiter. Achten Sie darauf, dass sich Elektroden und Kabel möglichst nicht lösen.
Was passiert, wenn während der Aufzeichnung keine Beschwerden auftreten?
Auch eine beschwerdefreie Aufzeichnung kann Informationen über den Herzrhythmus liefern. Selten auftretende Rhythmusstörungen werden bei einer begrenzten Aufzeichnungsdauer jedoch nicht zwangsläufig erfasst. Ob weitere Untersuchungen sinnvoll sind, hängt von der medizinischen Fragestellung ab.
Wunschuntersuchung vereinbaren
Vor Durchführung der Wunschuntersuchung erhalten Sie eine schriftliche Vereinbarung mit einer Übersicht der voraussichtlichen Kosten.
Ergibt sich aus der Untersuchung ein medizinisch abklärungsbedürftiger Befund, richtet sich das weitere Vorgehen nach der medizinischen Indikation und dem jeweiligen Versicherungsstatus.

