Herzultraschall (Echokardiographie) als Wunschuntersuchung
Die Echokardiographie, häufig als Herzultraschall bezeichnet, ist eine Ultraschalluntersuchung des Herzens. Sie ermöglicht die Beurteilung der Herzgröße, der Pumpfunktion, der Herzklappen und weiterer Strukturen des Herzens. Die Untersuchung erfolgt ohne Röntgenstrahlung.
Untersuchung auf eigenen Wunsch
Diese Untersuchung kann auf Ihren ausdrücklichen Wunsch als Selbstzahlerleistung durchgeführt werden. Vor der Untersuchung prüfen wir, ob sie für Ihre Fragestellung medizinisch sinnvoll und geeignet ist.
Vor der Untersuchung erhalten Sie eine schriftliche Vereinbarung mit einer Übersicht der voraussichtlichen Kosten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Besteht eine medizinische Indikation und wird die Untersuchung im Rahmen unserer vertragsärztlichen Versorgung durchgeführt, erfolgt sie als Kassenleistung.
Herzultraschall (Echokardiographie)
Die tatsächlichen Kosten richten sich nach den erbrachten Leistungen.
Wann wird ein Herzultraschall durchgeführt?
Eine Echokardiographie kann bei unterschiedlichen kardiologischen Fragestellungen erforderlich sein, beispielsweise bei Verdacht auf eine Herzschwäche, bei Herzklappenerkrankungen, auffälligen Herzgeräuschen, Luftnot oder zur Verlaufskontrolle bereits bekannter Herzerkrankungen.
Ob die Untersuchung erforderlich ist, richtet sich nach der jeweiligen medizinischen Fragestellung.
So läuft die Untersuchung ab
Vorbereitung
Eine besondere Vorbereitung ist in der Regel nicht erforderlich. Sie können vor der Untersuchung wie gewohnt essen und trinken und Ihre Medikamente wie verordnet einnehmen, sofern Ihnen nichts anderes mitgeteilt wurde.
Untersuchung
Für die Untersuchung wird der Oberkörper freigemacht. Sie liegen überwiegend in Linksseitenlage auf einer Untersuchungsliege.
Der Schallkopf wird mit Kontaktgel auf verschiedene Bereiche des Brustkorbs aufgesetzt. Dabei werden das Herz und seine Funktion aus unterschiedlichen Perspektiven dargestellt.
Die Untersuchung ist nicht mit einer Strahlenbelastung verbunden.
Ergebnis
Die Untersuchung wird ärztlich ausgewertet. Der Befund wird im Zusammenhang mit der jeweiligen medizinischen Fragestellung und weiteren Untersuchungsergebnissen beurteilt.
Das weitere Vorgehen richtet sich nach dem erhobenen Befund.
Wer Sie untersucht
Häufige Fragen zum Herzultraschall
Kann ich einen Herzultraschall auch ohne Beschwerden durchführen lassen?
Ja. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch ist der Herzultraschall als Wunschuntersuchung möglich (ca. 135 € nach GOÄ). Er ist außerdem gemeinsam mit einem Belastungs-EKG Bestandteil unseres Herzchecks.
Muss ich für den Herzultraschall nüchtern sein?
Nein. Für eine normale Echokardiographie ist in der Regel keine besondere Vorbereitung erforderlich. Sie können vorher essen und trinken und Ihre Medikamente wie gewohnt einnehmen, sofern Ihnen nichts anderes mitgeteilt wurde.
Ist die Untersuchung schmerzhaft?
Die Untersuchung erfolgt von außen mit einem Ultraschallkopf auf dem Brustkorb. Dabei wird leichter Druck ausgeübt. Eine besondere körperliche Belastung ist mit der Untersuchung nicht verbunden.
Ist ein Herzultraschall mit Strahlenbelastung verbunden?
Nein. Die Echokardiographie arbeitet mit Ultraschall und kommt ohne Röntgenstrahlung aus.
Was kann mit einem Herzultraschall beurteilt werden?
Mit der Echokardiographie können unter anderem Größe und Funktion der Herzkammern, die Pumpfunktion des Herzens und die Herzklappen beurteilt werden. Welche Befunde im Einzelfall von Bedeutung sind, richtet sich nach der medizinischen Fragestellung.
Kann man mit einem normalen Herzultraschall Verengungen der Herzkranzgefäße erkennen?
Die Herzkranzgefäße selbst können mit einer normalen Echokardiographie in der Regel nicht ausreichend beurteilt werden. Bei Verdacht auf eine koronare Herzkrankheit können deshalb je nach Fragestellung weitere Untersuchungen erforderlich sein.
Wunschuntersuchung vereinbaren
Vor Durchführung der Wunschuntersuchung erhalten Sie eine schriftliche Vereinbarung mit einer Übersicht der voraussichtlichen Kosten.
Ergibt sich aus der Untersuchung ein medizinisch abklärungsbedürftiger Befund, richtet sich das weitere Vorgehen nach der medizinischen Indikation und dem jeweiligen Versicherungsstatus.

