Darmkrebsvorsorge in Flensburg
Darmkrebs entwickelt sich häufig über Vorstufen, die über längere Zeit bestehen können. Die gesetzliche Darmkrebsfrüherkennung bietet deshalb Untersuchungen für Menschen ohne entsprechende Beschwerden an.
Die gesetzliche Darmkrebsfrüherkennung
Ab dem Alter von 50 Jahren können gesetzlich Versicherte zwischen einer Darmspiegelung und regelmäßigen Stuhltests wählen.
Welche Möglichkeit im Einzelfall geeignet ist, hängt unter anderem von bereits erfolgten Untersuchungen, persönlichen Risikofaktoren und der individuellen medizinischen Situation ab.
Frauen und Männer haben ab dem Alter von 50 Jahren Anspruch auf die gesetzliche Darmkrebsfrüherkennung.
Zur Auswahl stehen zwei unterschiedliche Verfahren:
- Darmspiegelung (Koloskopie)
- Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl
Zusätzlich besteht ab 50 Jahren einmalig Anspruch auf eine ärztliche Beratung über Ziel und Zweck des Programms zur Darmkrebsfrüherkennung.
Darmspiegelung zur Vorsorge
Frauen und Männer können ab 50 Jahren eine Vorsorgekoloskopie in Anspruch nehmen.
Im Rahmen des gesetzlichen Früherkennungsprogramms sind insgesamt zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren vorgesehen.
Bei der Koloskopie wird die Schleimhaut des Dickdarms mit einem flexiblen Endoskop untersucht. Dabei können Darmkrebs und mögliche Vorstufen erkannt werden.
Werden Polypen festgestellt, können diese abhängig von Größe, Lage und Befund in vielen Fällen bereits während der Untersuchung entfernt und anschließend feingeweblich untersucht werden.

Stuhltest zur Darmkrebsfrüherkennung
Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl durchführen lassen.
Der Test untersucht eine Stuhlprobe auf Blut, das mit bloßem Auge nicht erkennbar ist.
Ein auffälliges Testergebnis bedeutet nicht automatisch, dass Darmkrebs vorliegt. Blut im Stuhl kann unterschiedliche Ursachen haben.
Ein auffälliger Stuhltest muss jedoch weiter abgeklärt werden. Im Rahmen des gesetzlichen Früherkennungsprogramms besteht dann Anspruch auf eine Darmspiegelung.
Darmspiegelung oder Stuhltest?
Beide Untersuchungen sind Bestandteil der gesetzlichen Darmkrebsfrüherkennung, unterscheiden sich aber grundsätzlich.
Die Darmspiegelung untersucht die Darmschleimhaut unmittelbar. Dabei können auffällige Veränderungen beurteilt, Gewebeproben entnommen und viele Polypen bereits während der Untersuchung entfernt werden.
Der Stuhltest ist dagegen eine nicht invasive Untersuchung auf nicht sichtbares Blut im Stuhl. Ein auffälliger Befund wird anschließend durch eine Darmspiegelung abgeklärt.
Welche Form der Früherkennung gewählt wird, ist eine individuelle Entscheidung. Bei Fragen beraten wir Sie zu den jeweiligen Möglichkeiten.
Darmkrebs in der Familie
Darmkrebs und bestimmte Darmpolypen können familiär gehäuft auftreten. Deshalb ist es wichtig, uns über Darmkrebserkrankungen oder auffällige Polypen bei nahen Angehörigen zu informieren.
Abhängig von Art der Erkrankung, Erkrankungsalter und familiärer Konstellation kann eine individuelle ärztliche Beurteilung erforderlich sein.
Das gesetzliche organisierte Früherkennungsprogramm beginnt grundsätzlich ab dem Alter von 50 Jahren. Bei einer besonderen familiären oder erblichen Risikosituation kann davon unabhängig eine medizinische Abklärung oder Beratung erforderlich sein.
Welche Untersuchungen und Zeitpunkte im Einzelfall medizinisch angezeigt sind, sollte individuell festgelegt werden.
Vorsorge oder diagnostische Untersuchung?
Darmkrebsvorsorge richtet sich an Menschen ohne entsprechende Beschwerden.
Bestehen beispielsweise Blut im Stuhl, eine unklare Eisenmangelanämie, anhaltende Veränderungen der Stuhlgewohnheiten oder andere gastroenterologische Beschwerden, handelt es sich nicht mehr um eine reine Früherkennungsuntersuchung.
Dann wird individuell geprüft, welche diagnostische Abklärung medizinisch erforderlich ist.
Ihre Gastroenterologie in Flensburg
Vorsorgekoloskopien und medizinisch indizierte Darmspiegelungen werden in unserer gastroenterologischen Endoskopie durchgeführt.
Häufige Fragen zur Darmkrebsvorsorge
Ab welchem Alter wird die Darmkrebsvorsorge von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
Frauen und Männer können ab dem Alter von 50 Jahren die gesetzliche Darmkrebsfrüherkennung in Anspruch nehmen. Zur Auswahl stehen die Darmspiegelung und regelmäßige Stuhltests.
Ab welchem Alter kann ich eine Vorsorge-Darmspiegelung durchführen lassen?
Frauen und Männer können ab dem Alter von 50 Jahren eine Vorsorgekoloskopie im Rahmen des gesetzlichen Früherkennungsprogramms in Anspruch nehmen.
Wie oft wird eine Vorsorge-Darmspiegelung übernommen?
Im gesetzlichen Früherkennungsprogramm sind ab 50 Jahren zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren vorgesehen.
Wie oft kann ich einen Stuhltest durchführen lassen?
Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl durchführen lassen.
Was passiert, wenn der Stuhltest auffällig ist?
Ein auffälliger Stuhltest bedeutet nicht automatisch, dass Darmkrebs vorliegt. Der Befund muss jedoch weiter abgeklärt werden. Bei einem auffälligen Stuhltest besteht im gesetzlichen Früherkennungsprogramm Anspruch auf eine Darmspiegelung.
Was ist besser: Darmspiegelung oder Stuhltest?
Beide Verfahren gehören zur gesetzlichen Darmkrebsfrüherkennung, unterscheiden sich jedoch deutlich. Bei der Darmspiegelung kann die Darmschleimhaut unmittelbar untersucht werden und viele Polypen können gleichzeitig entfernt werden. Der Stuhltest untersucht dagegen eine Stuhlprobe auf nicht sichtbares Blut. Welche Möglichkeit gewählt wird, ist eine individuelle Entscheidung.
Was passiert, wenn bei der Vorsorgekoloskopie ein Polyp gefunden wird?
Viele Polypen können bereits während der Darmspiegelung entfernt werden. Ob dies unmittelbar möglich ist, hängt unter anderem von Größe, Lage und Beschaffenheit des Befundes ab. Entferntes Gewebe wird in der Regel feingeweblich untersucht.
Was gilt, wenn in meiner Familie Darmkrebs aufgetreten ist?
Bitte teilen Sie uns mit, wenn nahe Angehörige an Darmkrebs erkrankt sind oder relevante Darmpolypen festgestellt wurden. Abhängig von der familiären Konstellation kann eine individuelle ärztliche Beratung und gegebenenfalls eine angepasste diagnostische Strategie erforderlich sein.
Kann ich auch vor dem 50. Lebensjahr eine Darmspiegelung erhalten?
Das organisierte gesetzliche Programm zur Darmkrebsfrüherkennung beginnt grundsätzlich ab 50 Jahren. Unabhängig davon kann eine Darmspiegelung auch in jüngerem Alter medizinisch erforderlich sein, beispielsweise aufgrund von Beschwerden, auffälligen Befunden oder einer besonderen Risikosituation. Ob eine medizinische Indikation besteht, wird individuell ärztlich beurteilt.
Brauche ich für eine Vorsorge-Darmspiegelung Beschwerden?
Nein. Die Vorsorgekoloskopie ist gerade für Menschen ohne entsprechende Beschwerden vorgesehen. Bei vorhandenen Beschwerden handelt es sich dagegen um eine diagnostische Fragestellung.
Wie muss ich mich auf eine Darmspiegelung vorbereiten?
Vor einer Darmspiegelung muss der Darm vollständig gereinigt werden. Die genaue Vorbereitung, den Ablauf der Untersuchung und Hinweise zu Medikamenten erläutern wir auf unserer Seite zur Darmspiegelung und im ärztlichen Aufklärungsgespräch.
Kann die Darmspiegelung in Sedierung durchgeführt werden?
Ja. Eine Darmspiegelung kann auf Wunsch in Sedierung durchgeführt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite zur Darmspiegelung.
Termin zur Darmkrebsvorsorge
Wenn Sie eine Vorsorgekoloskopie vereinbaren möchten, erfolgt zunächst die für die Untersuchung erforderliche Aufklärung und Vorbereitung.

