Magenspiegelung (Gastroskopie)
Die Magenspiegelung ermöglicht die direkte Untersuchung von Speiseröhre, Magen und Zwölffingerdarm. Sie wird zur Abklärung verschiedener Beschwerden und auffälliger Befunde eingesetzt. Während der Untersuchung können gezielt Gewebeproben entnommen werden.
- Sedierung auf Wunsch
- Ambulant in unserem Zentrum
- Persönliche Befundbesprechung
- Kassen- und Privatleistung
Wann wird eine Magenspiegelung durchgeführt?
Eine Gastroskopie kann beispielsweise bei folgenden Fragestellungen erforderlich sein:
- Anhaltende oder unklare Oberbauchbeschwerden
- Schluckbeschwerden
- Anhaltendes Sodbrennen bei entsprechender medizinischer Fragestellung
- Wiederholte Übelkeit oder Erbrechen
- Blutarmut oder Eisenmangel unklarer Ursache
- Blutungszeichen aus dem oberen Verdauungstrakt
- Auffällige Vorbefunde
- Verlaufskontrollen bei bestimmten Erkrankungen von Speiseröhre, Magen oder Zwölffingerdarm
Ob eine Magenspiegelung erforderlich ist, richtet sich nach Beschwerden, Vorbefunden und der individuellen medizinischen Fragestellung.
Wer Sie untersucht
So läuft die Magenspiegelung ab
Aufklärung und Vorbereitung
Vor einer geplanten Magenspiegelung erfolgt ein ärztliches Aufklärungsgespräch. Dabei werden Anlass, Ablauf, mögliche Risiken, Medikamente und gegebenenfalls die Sedierung besprochen.
Für die Untersuchung muss der obere Verdauungstrakt ausreichend leer sein. Die konkreten Vorgaben zu Essen, Trinken und Medikamenteneinnahme erhalten Sie vor der Untersuchung.
Bitte halten Sie sich an diese individuellen Hinweise.
Die Untersuchung
Bei der Gastroskopie wird ein flexibles Endoskop über den Mund durch Speiseröhre und Magen bis in den Zwölffingerdarm vorgeschoben.
Die Schleimhaut wird dabei systematisch beurteilt. Bei entsprechender Fragestellung können gezielt Gewebeproben entnommen werden.
Die Untersuchung kann auf Wunsch in Sedierung erfolgen. Während einer Sedierung werden Kreislauf und Sauerstoffsättigung überwacht.
Nach der Untersuchung
Der endoskopische Befund wird mit Ihnen besprochen, sobald dies nach einer gegebenenfalls erfolgten Sedierung möglich ist.
Wenn Gewebeproben entnommen wurden, liegt deren abschließende Beurteilung häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt vor.
Nach einer Sedierung dürfen Sie für den Ihnen mitgeteilten Zeitraum nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Bitte beachten Sie die Ihnen vor der Untersuchung ausgehändigten Hinweise.
Das bringen Sie mit
- Aktueller Medikamentenplan
- Relevante Vorbefunde und Arztberichte (falls vorhanden)
- Überweisung, wenn Sie gesetzlich versichert sind
- Begleitung für den Heimweg (bei Sedierung)
- Bei Herzschrittmacher oder Defibrillator: Geräteausweis
Gewebeproben und Helicobacter pylori
Gewebeproben können bei unterschiedlichen Fragestellungen erforderlich sein, beispielsweise zur Beurteilung von Entzündungen, Schleimhautveränderungen oder zum Nachweis einer Infektion mit Helicobacter pylori.
Die entnommenen Proben werden abhängig von der Fragestellung unmittelbar getestet oder zur weiteren Untersuchung an ein spezialisiertes Labor beziehungsweise ein pathologisches Institut weitergeleitet.
Das weitere Vorgehen richtet sich nach dem Untersuchungsergebnis.
Zusätzliche Diagnostik bei Verdacht auf Laktoseintoleranz
Bei entsprechender Fragestellung können während einer ohnehin durchgeführten Magenspiegelung zusätzliche Proben aus dem Zwölffingerdarm zur weiteren Abklärung einer möglichen Laktoseintoleranz entnommen werden.
Ob dieses Verfahren im Einzelfall sinnvoll ist, wird vor der Untersuchung ärztlich besprochen.
Vor der Durchführung werden Sie über den medizinischen Stellenwert und die voraussichtlichen Kosten informiert. Die Untersuchung erfolgt erst nach schriftlicher Vereinbarung.
Herzschrittmacher oder Defibrillator
Wenn Sie einen Herzschrittmacher, implantierbaren Defibrillator oder ein CRT-System tragen, teilen Sie uns dies bitte bereits bei der Planung der Untersuchung mit und bringen Sie Ihren Geräteausweis mit.
Bei bestimmten endoskopischen Maßnahmen können besondere Vorkehrungen erforderlich sein. Bei Bedarf kann unsere Kardiologie in die Planung einbezogen werden.
Häufige Fragen zur Magenspiegelung
Muss ich für die Magenspiegelung nüchtern sein?
Ja. Für eine zuverlässige und sichere Untersuchung müssen Magen und oberer Verdauungstrakt ausreichend leer sein. Die konkreten Vorgaben zu Essen und Trinken erhalten Sie vor der Untersuchung.
Kann die Magenspiegelung in Sedierung durchgeführt werden?
Ja. Die Untersuchung kann auf Wunsch in Sedierung erfolgen. Ob dabei besondere medizinische Voraussetzungen zu berücksichtigen sind, wird im Aufklärungsgespräch besprochen.
Kann die Magenspiegelung auch ohne Sedierung durchgeführt werden?
Ja. Eine Gastroskopie kann grundsätzlich auch ohne Sedierung durchgeführt werden. Welche Form für Sie geeignet ist, können Sie im Aufklärungsgespräch besprechen.
Werden bei jeder Magenspiegelung Gewebeproben entnommen?
Nicht zwingend. Ob und an welchen Stellen Gewebeproben erforderlich sind, richtet sich nach der medizinischen Fragestellung und dem endoskopischen Befund.
Kann Helicobacter pylori bei einer Magenspiegelung festgestellt werden?
Ja. Bei entsprechender Fragestellung können während der Magenspiegelung Gewebeproben entnommen und auf Helicobacter pylori untersucht werden.
Darf ich meine Medikamente vor der Untersuchung einnehmen?
Das hängt vom jeweiligen Medikament und der medizinischen Fragestellung ab. Besonders gerinnungshemmende Medikamente und bestimmte Diabetesmedikamente können für die Planung relevant sein. Setzen Sie Medikamente nicht selbständig ab. Das Vorgehen wird vor der Untersuchung festgelegt.
Darf ich nach einer Sedierung Auto fahren?
Nein. Nach einer Sedierung dürfen Sie für den Ihnen mitgeteilten Zeitraum nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Bitte beachten Sie die vor der Untersuchung ausgehändigten Hinweise.
Wann erhalte ich das Ergebnis?
Der endoskopische Befund kann nach der Untersuchung besprochen werden, sobald dies nach einer gegebenenfalls erfolgten Sedierung möglich ist. Ergebnisse von Gewebeproben liegen erst später vor.
Gibt es eine gesetzliche Vorsorge-Magenspiegelung?
Eine allgemeine gesetzliche Früherkennungs-Magenspiegelung für beschwerdefreie Menschen gehört nicht zum regulären Früherkennungsprogramm. Besteht eine medizinische Indikation, erfolgt die Untersuchung entsprechend dem jeweiligen Versicherungsstatus als medizinisch indizierte Leistung.
Termin zur Magenspiegelung
Für eine geplante Magenspiegelung erfolgt zunächst ein ärztliches Aufklärungsgespräch. Als gesetzlich versicherter Patient bringen Sie bitte eine Überweisung mit medizinischer Fragestellung mit.

